Falsche Doktorwürden
Nachträgliche Auslieferung zulässig
Der Verkauf gefälschter Doktoratsurkunden ist auch nach Schweizer Recht strafbar - und zwar als Betrug und Urkundenfälschung. Dies ergibt sich aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts in einem Verfahren um eine sogenannte Nachtragsauslieferung.
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