Jusletter

«Heimatschutz» für Innerrhoder Notare

Ohne Wohnsitz keine Zulassung als Urkundsperson

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Wirtschaftliche u. soziale Rechte
  • Zitiervorschlag: fel., «Heimatschutz» für Innerrhoder Notare, in: Jusletter 23. September 2002
In Appenzell Innerrhoden wird auch künftig als freiberuflich tätiger Notar nur zugelassen, wer neben einem kantonalen Anwaltspatent einen Wohnsitz im kleinen Halbkanton hat.

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