Inkrafttreten der bilateralen Abkommen Schweiz-EU
Nach langjährigen Verhandlungen zwischen den Staaten der Europäischen Union und der Schweiz konnten zum 01. Juni 2002 die sogenannten «Bilateralen Abkommen» in Kraft treten. Damit wurde der Weg geebnet zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Europäischen Union und der Schweiz und ihren jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern. Einst der wichtigsten Abkommen dabei dürfte das sogenannte «Freizügigkeitsabkommen» sein. Es bleibt zu hoffen, dass die Abkommen nun auch mit Leben erfüllt und weiterentwickelt werden.
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