Jusletter

Waffenhandel stärker kontrollieren

Erwerbsschein auch für Handel unter Privaten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Waffenhandel stärker kontrollieren, in: Jusletter 30. September 2002
Wer künftig eine Waffe erwerben will, muss dazu bei den zuständigen kantonalen Behörden einen Waffenerwerbsschein beantragen. Damit wird der Unterschied zwischen dem privaten und dem professionellen Handel aufgehoben. Zudem werden Soft Air Guns und Imitationswaffen dem Waffengesetz unterstellt. Dies sieht die Revision des Waffengesetzes vor, die am Freitag in die Vernehmlassung geschickt wurde.

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