Ausweisentzug auf einen Monat reduziert
Massgeblich ist berufliche Situation zur Zeit des Entscheids
Das Bundesgericht hat den von den kantonalen Instanzen verfügten Ausweisentzug für einen Automobilisten von zwei Monaten auf einen Monat reduziert. Der Lenker hatte auf einer dreispurigen Autobahn auf der rechten Einspurstrecke ein auf der Mittelspur fahrendes Auto überholt.
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