Ohne Schusswaffe zum Schwulen-Treff
Die zuständigen Behörden des Kantons Basel-Stadt haben einem Homosexuellen, der 1989 an einem Schwulen-Treffpunkt von einer Bande Jugendlicher mit Benzin übergossen und angezündet worden war, zu Recht eine Waffentragbewilligung verweigert. Das entschied das Bundesgericht und wies eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Mannes ab, der vergeblich geltend gemacht hatte, er wage es ohne Schusswaffe nicht mehr, einschlägige Treffpunkte aufzusuchen.
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