Jusletter

Endgültig abgesagte «Schlumpagner»-Party

Eingetragene Getränkemarke wird verboten

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Markenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Endgültig abgesagte «Schlumpagner»-Party, in: Jusletter 30. September 2002
Die seit dem Sommer 1999 im schweizerischen Markenregister eingetragenen Marken «Schlumpagner» und «Schlumpenoise» sind nichtig und dürfen nicht zur Bezeichnung von Getränken verwendet werden.

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