Ein «Knigge» für die Beziehungen des Bundes mit den Gemeinden
Die Gemeinden werden besser einbezogen bei der Ausgestaltung von Bundesmassnahmen, die sie betreffen. Der Bundesrat hat am 15. Oktober die Richtlinien betreffend die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden verabschiedet. Sie konkretisieren den neuen Städte- und Gemeindeartikel in der Bundesverfassung (Art. 50 Abs. 2 und 3).
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