Unfaires Verfahren vor Bundesgericht
Menschenrechtskonvention verletzt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Verfahren vor dem Bundesgericht als menschenrechtswidrig beanstandet, weil es dem Anwalt der Beschwerdeführer verwehrte, die Eingabe der kantonalen Vorinstanz zu kommentieren.
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