Jusletter

Neue Kontingente für Nicht-EU/EFTA-Ausländerinnen und -Ausländer

Der Bundesrat bestimmt die Höchstzahlen für Drittausländer

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Neue Kontingente für Nicht-EU/EFTA-Ausländerinnen und -Ausländer, in: Jusletter 4. November 2002
Der Bundesrat hat am 30. Okt. 2002 die Höchstzahlen für die ausländischen Arbeitskräfte aus den Nicht-EU/EFTA-Staaten festgelegt. Sie gelten für ein ganzes Kontingentsjahr vom 1. Nov. 2002 bis zum 31. Okt. 2003.

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