Gleicher Lohn nur bei gleicher Arbeitszeit
Urteil zu Kindergärtnerinnen
Das Lohngleichheitsgebot verbietet es laut einem neuen Urteil keineswegs, dass ein typischer Frauenberuf im Verhältnis zu einem vergleichbaren geschlechtsneutralen Beruf besoldungsmässig tiefer eingestuft wird, weil auch die Arbeitszeiten kürzer sind.
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