Bürgschaft auch für unbestimmte Forderungen
Präzisierte Rechtsprechung
Rechtsgebiete:
Bürgschaft. Garantieverträge
Zitiervorschlag: fel., Bürgschaft auch für unbestimmte Forderungen, in: Jusletter 25. November 2002
Das Bundesgericht hat seine Praxis präzisiert, wonach Bürgschaften nicht für «zukünftige Schulden aus irgendwelchen Rechtsgründen» eingegangen werden können (BGE 120 II 35).
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