Im Vollrausch am Steuer
Kein Warnungsentzug des Ausweises
Kann ein betrunkener Autofahrer mangels Zurechnungsfähigkeit nicht wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt werden, sondern nur wegen einer sogenannten Rauschtat, dann darf auch kein Warnungsentzug des Führerausweises erfolgen.
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