Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)
Rechtsgebiete:
Energie- und Umweltrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV), in: Jusletter 2. Dezember 2002
Der Bundesrat hat eine Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) beschlossen. Damit übernimmt der Bund neu die Deckung des Risikos für terroristische Gewaltakte zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Franken. Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 haben die privaten Versicherer die Deckung dieses Risikos auf 500 Millionen Franken reduziert
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