Klärschlamm und Klarsicht
Laut Berichterstattung betr. «Klärschlammprozess» (NZZ vom 6. 11. 2002) wird der Weiterzug des obergerichtlichen Urteils auch damit begründet, «dass die städtische Behörde eine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und den politischen Instanzen habe» und «erst nach Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel die Garantie bestehe, dass die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission das Urteil und deren Kostenfolge akzeptiere».
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