Jusletter

Rechtshilfe bei Geldwäsche

Haupttat muss nicht bekannt sein

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: fel., Rechtshilfe bei Geldwäsche, in: Jusletter 6. Januar 2003
Im Zusammenhang mit Geldwäscherei kann Rechtshilfe laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gewährt werden, auch wenn die darum ersuchende ausländische Behörde (noch) nicht darzulegen vermag, aus welchen deliktischen Geschäften das mutmasslich gewaschene Geld stammt.

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