Rechtshilfe bei Geldwäsche
Haupttat muss nicht bekannt sein
Im Zusammenhang mit Geldwäscherei kann Rechtshilfe laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gewährt werden, auch wenn die darum ersuchende ausländische Behörde (noch) nicht darzulegen vermag, aus welchen deliktischen Geschäften das mutmasslich gewaschene Geld stammt.
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