Botschaft zum Radio- und Fernsehgesetz vorgelegt
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) zu Handen der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Kernanliegen sind, auch in Zukunft einen starken Service public zu sichern und gleichzeitig die Vorschriften für die privaten Programmveranstalter zu lockern. Die Botschaft trägt aber auch den Ergebnissen der Vernehmlassung Rechnung.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare