Zulässiger Ausschluss vom Unterricht
Wenn störende Schüler den Bildungsauftrag gefährden
Wo ein Schüler den Schulbetrieb derart stört, dass die Schule ihren Bildungsauftrag gegenüber den anderen Schülern nicht mehr zu erfüllen vermag, kann es im öffentlichen Interesse geboten und daher verfassungsrechtlich zulässig sein, den störenden Schüler vorübergehend vom Unterricht auszuschliessen.
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