Einseitig erhöhter Wasserzins
Kraftwerk Reckingen setzt sich durch
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Kraftwerk Reckingen AG gutgeheissen, welches die Zürcher Behörden zur Bezahlung höherer Wasserzinsen aufforderten, nachdem der bundesrechtliche Höchstansatz 1997 von 54 auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung erhöht worden war.
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