«Festhalten in der Prostitution»
Urteil gegen Zürcher Bordellbesitzerin überprüfen
Die Zürcher Justiz muss sich erneut mit einer Thailänderin befassen, die in Zürich mehrere Bordelle betrieb und darin vorwiegend illegal arbeitende Ausländerinnen beschäftigt hat. Das Bezirksgericht Zürich hatte die damals 50 Jahre alte Frau unter anderem wegen Förderung der Prostitution zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus und 10 000 Franken Busse verurteilt. Das Obergericht erkannte zusätzlich auf mehrfachen Menschenhandel sowie Festhalten in der Prostitution und erhöhte die Strafe auf viereinhalb Jahre Zuchthaus (NZZ vom 31. 1. 01). Und nun verlangt das Bundesgericht eine Überprüfung des obergerichtlichen Entscheids.
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