Jusletter

Privatsphäre öffentlicher Personen / Informationshonorare (Borer-Fielding / «Blick» / «Sonntagsblick»)

Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 5. Dezember 2002 - Nr. 62/2002

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Personenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Privatsphäre öffentlicher Personen / Informationshonorare (Borer-Fielding / «Blick» / «Sonntagsblick»), in: Jusletter 27. Januar 2003
Gemäss der Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 5. Dezember 2002 haben auch Personen des öffentlichen Lebens einen Anspruch auf Respektierung ihrer Privat- und Intimsphäre. Nur selten sei eine Medienberichterstattung von so überwiegendem öffentlichen Interesse, dass sie dem Schutz der Intimsphäre vorgehe. Ausserdem sei die Neugierde einer breiten Öffentlichkeit nicht mit einem öffentlichen Interesse – im Sinne der Res Publica – zu verwechseln. Des Weiteren sei die Bezahlung einer Informantin, die nicht als journalistische Mitarbeiterin an einem Medienbericht mitwirkt, im Prinzip unzulässig.

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