Unlautere Offerten für Telefaxverzeichnis
Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug teilweise gutgeheissen und einen Entscheid des Zuger Kantonsgerichts aufgehoben, das im Juli 2002 die Herausgeber eines internationalen Telex- und Telefaxverzeichnisses von der Anklage des unlauteren Wettbewerbs freigesprochen hatte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare