Jusletter

Feste Anstellung nach einem Temporärjob

Dreimonatige Probezeit bleibt zulässig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Feste Anstellung nach einem Temporärjob, in: Jusletter 10. Februar 2003
Stellt ein Unternehmen einen Arbeitnehmer ein, der bereits im Auftrag eines Temporärarbeitsvermittlers am gleichen Posten tätig war, kann wie bei jeder Neueinstellung eine bis zu dreimonatige Probezeit vereinbart werden.

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