Jusletter

Wann Überstunden nicht verloren sind

Sofortige Meldung nicht immer nötig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Wann Überstunden nicht verloren sind, in: Jusletter 10. Februar 2003
Wenn ein Arbeitgeber weiss oder merken müsste, dass bestimmte Aufgaben im Betrieb nur dank Überstunden eines Arbeitnehmers erfüllt werden können, dann braucht dieser die geleistete Mehrarbeit nicht jeden Monat zu melden. Können die Überstunden später nicht durch Freizeit kompensiert werden, geht der Anspruch auf finanzielle Entschädigung in solchen Fällen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht verloren.

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