Jusletter

Krankenkassenobligatorium auch für illegal Anwesende

Entsprechend dem Gesetzeszweck

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Krankenkassenobligatorium auch für illegal Anwesende, in: Jusletter 17. Februar 2003
Wer in der Schweiz gemäss den zivilrechtlichen Kriterien Wohnsitz hat, untersteht auch dann dem Krankenversicherungsobligatorium, wenn er keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung hat und damit fremdenpolizeilich illegal im Land ist.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.