Tiere werden rechtlich besser gestellt
Bundesrat setzt Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 in Kraft
Die Gesetzgebung wird Tiere künftig nicht mehr als Sachen behandeln, sondern ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung tragen. Der Bundesrat hat am 19. Februar 2003 die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 in Kraft gesetzt.
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