Jusletter

Stadt Zürich unterliegt im Klärschlammprozess

Kosten von weit über einer Million Franken

  • Autoren/Autorinnen: fel. / Marcel Gyr
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: fel. / Marcel Gyr, Stadt Zürich unterliegt im Klärschlammprozess, in: Jusletter 3. März 2003
Die Stadt Zürich muss der Firma ABZ Recycling AG definitiv 619´000 Franken plus Zinsen für die Entsorgung von Klärschlamm bezahlen. So hatte bereits die Zivilkammer des Zürcher Obergerichts entschieden (NZZ 6. 11. 02); und nun hat das Bundesgericht die dagegen gerichtete Berufung der Stadt einstimmig abgewiesen und zehn Jahre nach dem Auffliegen der Klärschlammaffäre einen Schlussstrich gezogen.

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