Jusletter

Wo sinnvoll, nutzt die Bundesverwaltung «freie Software»

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: E-Government
  • Zitiervorschlag: Jurius, Wo sinnvoll, nutzt die Bundesverwaltung «freie Software», in: Jusletter 3. März 2003
Die Bundesverwaltung setzt «freie Software» (Open Source-Software) ein, sofern das Verhältnis Kosten – Nutzen – Risiken über die gesamte Nutzungsdauer eines Systems günstiger ist als bei kommerzieller Software. Der Bundesrat bewertet kommerzielle Software allerdings nicht als grundsätzlich negativ, wie er in seiner Antwort auf die Postulate von Ständerat Pierre-Alain Gentil (SP/JU) und Nationalrat Josef Zisyadis (PdA/VD) schreibt.

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