Rasierzeug aus Hotel geholt
Keine strafbare Begünstigung
Das Bundesgericht hat eine bedingte Gefängnisstrafe von zwei Wochen aufgehoben, zu der das Bezirksgericht und das Obergericht Zürich einen Mann wegen Begünstigung verurteilt hatten. Ihm wird vorgeworfen, aus einem Hotel das Handgepäck zweier Männer geholt zu haben, weil diese von der Polizei gesucht wurden und bei einer Rückkehr ins Hotel verhaftet werden sollten.
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