Jusletter

Rasierzeug aus Hotel geholt

Keine strafbare Begünstigung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Rechtspflege
  • Zitiervorschlag: fel., Rasierzeug aus Hotel geholt, in: Jusletter 10. März 2003
Das Bundesgericht hat eine bedingte Gefängnisstrafe von zwei Wochen aufgehoben, zu der das Bezirksgericht und das Obergericht Zürich einen Mann wegen Begünstigung verurteilt hatten. Ihm wird vorgeworfen, aus einem Hotel das Handgepäck zweier Männer geholt zu haben, weil diese von der Polizei gesucht wurden und bei einer Rückkehr ins Hotel verhaftet werden sollten.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.