Begründung des Bundesgerichts zu «djbobo.de»
Urteil 4C.141/2002 des Bundesgerichts vom 7. Nov. 2002
Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 7. Nov. 2002 darf DJ Bobo den Domain-Namen «www.djbobo.de» künftig für sich beanspruchen. Indem die Beklagte den Namen DJ Bobo für eine von ihr betriebene Homepage verwende, masse sie sich diesen unbefugt an und verletze daher das Namensrecht des Klägers. Das Bundesgericht bestätigte damit den Entscheid des Nidwaldner Kantonsgerichts. Im Folgenden wird das Urteil des Bundesgerichts im Volltext wiedergegeben.
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