Langwieriger Streit um aufschiebende Wirkung
Im Streit um die angeblich widerrechtliche Verwendung von Interkonnektions-Informationen durch die Swisscom Fixnet AG muss auf Verlangen des Bundesgerichts erneut über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde entschieden werden, die Swisscom bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht hat.
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