Jusletter

Des Nachbarn Bäume gestutzt

Präzisierte Rechtsprechung zum Schadenersatz

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: fel., Des Nachbarn Bäume gestutzt, in: Jusletter 31. März 2003
Wer widerrechtlich auf dem Grundstück des Nachbarn Bäume fällt oder zurückstutzt, muss für den an den Pflanzen selbst angerichteten Schaden aufkommen, auch wenn sich der Wert des Grundstücks durch den Eingriff nicht vermindert oder sogar erhöht hat.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.