Jusletter

Schweiz ratifiziert den Rechtshilfevertrag mit Italien

Italienische Rechtsprechung hat Klarheit geschaffen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe
  • Zitiervorschlag: Jurius, Schweiz ratifiziert den Rechtshilfevertrag mit Italien, in: Jusletter 31. März 2003
Der Bundesrat ratifiziert den bilateralen Rechtshilfevertrag mit Italien. Mehrere Entscheide höherer italienischer Gerichtsinstanzen haben die bisherigen Bedenken bezüglich der italienischen Auslegung und Anwendung des Zusatzvertrages und des einschlägigen Anwendungsgesetzes ausgeräumt. Der Zusatzvertrag zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten und ermöglicht damit eine effizientere Bekämpfung der internationalen Kriminalität.

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