Jusletter

Entweder oder – oder beides

Vollzeugnis und Arbeitsbestätigung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Entweder oder – oder beides, in: Jusletter 31. März 2003
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein komplettes Arbeitszeugnis und auf eine einfache Arbeitsbestätigung, wobei er zwischen beiden Möglichkeiten wählen oder auf der Ausstellung beider Bescheinigungen bestehen kann.

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