Auskünfte über Verbindungsdaten von Journalisten-Handy´s
Urteil BVerfG – 1 BvR 330/96 – vom 12. März 2003
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 12. März 2003 Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen zurückgewiesen, mit denen die Erteilung von Auskünften über die Verbindungsdaten der Telefongespräche von Journalisten angeordnet worden waren. Von den betroffenen Journalisten wurde angenommen, dass sie mit mutmasslichen Straftätern in Kontakt standen. Die Auskunftsanordnung hatte sich gegen Telekommunikationsunternehmen gerichtet. Im Folgenden wird das Urteil im Volltext wiedergegeben.
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