Kontrollstelle klärt weitere Fragen zum GwG und zur VB-GwG
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat am 24. März 2003 und am 26. März 2003 u.a. verschiedene Antworten auf hängige Fragen zur Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz sowie zur Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation im Nichtbankensektor geklärt. Die Veröffentlichng enthält insbesondere eine umfassende Beurteilung von Art. 2 Abs. 3 Bst. a GwG.
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