Sittenwidrige Exit-Pop-Up Fenster
Urteil (2a O 186/02) des LG Düsseldorf vom 26. März 2003
Die Nutzung von Pop-Up Fenstern, die sich beim Verlassen einer Website öffnen, (sog. Exit-Pop-Up Fenster) können nach einem Urteil (2a O 186/02) des Landgerichts Düsseldorf sittenwidrig und damit wettbewerbswidrig sein. Im Folgenden wird der Volltext des Entscheids wiedergegeben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare