Umsätze bei Geldspielautomaten
Praxismitteilung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer der ESTV vom April 2003
Die Umsätze bei Wetten, Lotterien und sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz sind, soweit sie einer Sondersteuer oder sonstigen Abgaben unterliegen, von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 18 Ziff. 23 MWSTG).
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