Jusletter

«tauchschule-dortmund.de» ist wettbewerbswidrig

Urteil (18 O 70/02) des LG Dortmund vom 24. Okt. 2002

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Lauterkeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, «tauchschule-dortmund.de» ist wettbewerbswidrig, in: Jusletter 5. Mai 2003
Die Verwendung des Domain-Namens «tauchschule-dortmund.de» ist aufgrund der Hinzufügung des Städtenamens irreführend im Sinne des § 3 UWG. Es wird der falsche Eindruck erweckt, es handle sich um die führende bzw. einzige Tauchschule in Dortmund. Zudem wolle der Betreiber der Tauchschule vom Goodwill des Namens des Stadt Dortmund profitieren. Das Urteil (18 O 70/02) des Landgerichts Dortmund wird nachstehend im Volltext wiedergegeben.

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