Jusletter

Bestattungsunternehmer als Störer des Totenfriedens

Entfernung des Herzschrittmachers

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden
  • Zitiervorschlag: fel., Bestattungsunternehmer als Störer des Totenfriedens, in: Jusletter 5. Mai 2003
Wer als medizinischer Laie den Herzschrittmacher eines Toten entfernt, weil eine Kremation vorgesehen ist, «verunehrt einen Leichnam» und macht sich wegen Störung des Totenfriedens strafbar (Art. 262 Abs. 3 Strafgesetzbuch).

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