Der Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten: europa- und völkerrechtliche Entwicklungen
La protection juridique en matière d'environnement en droits européen et international
Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz – auch und gerade in Umweltangelegenheiten – ist zunehmend europa- und völkerrechtlichen Einflüssen ausgesetzt. Während sich die dem europäischen Gemeinschaftsrecht zu entnehmenden Vorgaben in erster Linie auf einen (recht weiten) gerichtlichen Zugang Einzelner beziehen, ist die neuere Entwicklung im Völkerrecht im Wesentlichen durch die sog. Aarhus-Konvention geprägt, die die Vertragsstaaten im Ergebnis verpflichtet, eine umweltrechtliche Verbandsklage einzuführen. Auch für die Schweiz sind diese Entwicklungen vor dem Hintergrund der Konvergenz der Systeme des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes in Europa und angesichts ihrer Absicht, die (bereits unterzeichnete) Aarhus-Konvention zu ratifizieren, von Bedeutung.
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