Rückgabe entführter Kinder
Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (SR 0.211.230.02) gelangt nicht nur bei einer gewissermassen «klassischen» Entführung zur Anwendung, bei der ein Kind etwa auf dem Schulweg gekidnappt und in eine ihm unvertraute Umgebung verbracht wird.
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