Jusletter

Keine sexuelle Handlung mit Kindern

Unbedingte Gefängnisstrafe aufgehoben

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Zitiervorschlag: fel., Keine sexuelle Handlung mit Kindern, in: Jusletter 26. Mai 2003
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch im Falle eines Mannes aufgehoben, der vom Obergericht des Kantons Aargau wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt worden war, nachdem er zur Abendzeit in der Nähe eines Schulhauses onaniert hatte.

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