Logfiles (noch) untauglich für Anscheinsbeweis
Urteil (18 U 192/02) des OLG Düsseldorf vom 26. Feb. 2003
Gemäss OLG Düsseldorf (Urteil 18 U 192/02 vom 26.2.2003) können «die Grundsätze über den Anscheinsbeweis der Rechtsprechung für die Abrechnung im Bereich der Festnetztelephonie nicht unbesehen auf die Abrechnung zwischen dem den Web-Hosting betreibenden Presence-Provider und seinem Kunden übertragen werden. Vielmehr muss sich erst die allgemeine Überzeugung bilden, dass die Mess- und Aufzeichnungsverfahren für das traffic-abhängige Vergütungsmodell einen vergleichbaren Sicherheitsstandard aufweisen, wie die automatischen Zähl- und Auswertungsverfahren für den Zeittakt im Bereich der Festnetztelephonie.»
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