«Bio» ist nicht gentechfrei
Spuren von bis zu einem Prozent zulässig
Auch Lebensmittel, die als Bioprodukte angeboten werden, dürfen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts Spuren von gentechnisch veränderten Organismen enthalten. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine ungewollte Kontamination handelt und der Verzicht auf die absichtliche Verwendung von gentechnisch veränderten Stoffen lückenlos belegt ist. Sie dürfen zudem – wie bei anderen «gentechfreien» Lebensmitteln auch – mengenmässig nicht mehr als ein Prozent der Masse ausmachen.
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