Jusletter

Mobilfunkanlage auf Attikawohnung

Eine Terrasse ist kein Ort mit empfindlicher Nutzung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Mobilfunkanlage auf Attikawohnung, in: Jusletter 16. Juni 2003
Auch Attikaterrassen sind Aufenthaltsorte im Freien und damit keine «Räume in Gebäuden», die gemäss Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten, an denen die Anlagegrenzwerte eingehalten werden müssen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.