Mobilfunkanlage auf Attikawohnung
Eine Terrasse ist kein Ort mit empfindlicher Nutzung
Auch Attikaterrassen sind Aufenthaltsorte im Freien und damit keine «Räume in Gebäuden», die gemäss Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten, an denen die Anlagegrenzwerte eingehalten werden müssen.
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