Vernehmlassung zur vereinfachten Erbenbesteuerung eröffnet
Der Bundesrat setzt sich für eine vereinfachte und gegenüber dem geltenden Recht stark reduzierte Nachbesteuerung in Erbfällen ein. Eine solche bietet weniger ethische Bedenken als eine allgemeine Steueramnestie mit oder ohne pauschale Nachsteuer, da die Erben an der Hinterziehung des Erblassers in aller Regel keine Schuld trifft.
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