Jusletter

Keine Auslieferung wegen 0,07 Gramm Heroin

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Auslieferung
  • Zitiervorschlag: fel., Keine Auslieferung wegen 0,07 Gramm Heroin, in: Jusletter 30. Juni 2003
Das Bundesgericht lehnt es ab, einen Iraner an Rumänien auszuliefern, der dort in Abwesenheit wegen des Besitzes von 0,07 Gramm Heroin zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Die Auslieferung war vom Bundesamt für Justiz bewilligt worden, doch ist jetzt eine dagegen gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde in Lausanne gutgeheissen worden.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.