Das Motocross-Training als absolutes Wagnis
Leistungen der Versicherung halbiert
Wer bei einem Motocross-Training verunfallt, muss eine hälftige Kürzung der Geldleistungen der Unfallversicherung hinnehmen, weil er sich versicherungsrechtlich besehen einem Wagnis ausgesetzt hat. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) werden beim Training nicht die geringeren Risiken eingegangen als beim Motocross-Rennen.
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