Jusletter

Das Motocross-Training als absolutes Wagnis

Leistungen der Versicherung halbiert

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Das Motocross-Training als absolutes Wagnis, in: Jusletter 7. Juli 2003
Wer bei einem Motocross-Training verunfallt, muss eine hälftige Kürzung der Geldleistungen der Unfallversicherung hinnehmen, weil er sich versicherungsrechtlich besehen einem Wagnis ausgesetzt hat. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) werden beim Training nicht die geringeren Risiken eingegangen als beim Motocross-Rennen.

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