Teurer Mundraub
Unrechtmässige Aneignung ohne Bereicherungsabsicht
Das Bundesgericht hat eine Busse von 100 Franken bestätigt, zu der das Berner Obergericht eine Köchin verurteilt hatte, weil sie Lebensmittel im Wert von 15 Franken mit sich nach Hause nehmen wollte. Zur relativ geringfügigen Geldstrafe für den Mundraub kommen Verfahrenskosten und Parteikosten im Gesamtbetrag von über 11´000 Franken hinzu.
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